Neue EU - Kosmetik Verordnung


Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel wird ab dem 11. Juli 2013 verbindlich gültig sein und weitestgehend das bestehende nationale Kosmetikrecht ersetzen. 


Die Norm EN ISO 22716:2007 erhält ab 11. Juli 2013 quasi Gesetzescharakter. Die DIN EN ISO 22716:2008-12 entspricht der genannten Norm. Es handelt sich dabei um die deutsche Fassung. Ziel der GMP-Norm („GMP-Leitfaden“) ist in erster Linie eine hohe Produktsicherheit zu gewährleisten. 


Harmonisierte Norm
Die EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 fordert in Art. 8 Abs. 1, dass die Herstellung kosmetischer Mittel „im Einklang mit der guten Herstellungspraxis“ erfolgen muss.
Da die international harmonisierte Norm EN ISO 22716:2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, erhalten die Inhalte ab dem 11. Juli 2013 quasi Gesetzescharakter. Die Vorgaben dieser Norm werden somit für die Hersteller zur Pflicht und deren Einhaltung kann von den Überwachungsbehörden überprüft werden. 

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